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Krisen-Sicher

von Nik zu 29. April 2009

Auf Tabak und Alkohol eine Steuer zu zahlen, ist eine mittlerweile so alltägliche wie unbemerkte Sache. Da diese Produkte der Gesundheit abträglich seien, zollt man dem Staat einen Obolus für den gebotenen Genuss.
In Zeiten der Krise sorgt sich nicht nur der Einzelne, sondern auch der Staat um sein Wohlergehen. Denn wenn die Krise um sich greift, dann vermindern sich unweigerlich die Einnahmen des Staates, der sich um einen Ausgleich an anderer Stelle bemühen muss. Da in Zeiten der Krise besonders ein Wirtschaftsfaktor boomt, kann man sicherlich in diesem Fall von den USA lernen. Denn nicht zufällig schnellen die Absätze für Süßwaren in schweren Zeiten nach Oben. Man möchte ein klein wenig Trost und Geborgenheit und sucht diese – krisengeschüttelt – in der beruhigenden Schokolade oder dem sättigenden Softdrink. Was also liegt näher, als in Zeiten der Krise eine Zucker-Steuer einzuführen?
Die Vorteile liegen auf der Hand: der Staat kassiert eine neue Steuer, bekommt also mehr Geld. Die Drosselung der Zuckerzufuhr in den Gesellschaftskörper dient darüber hinaus dem guten Zweck der gesellschaftlichen Gesundung. Denn immerhin begünstigt der Verbrauch gezuckerter Getränke die Entstehung von Fettsucht und Diabetes, auf der anderen Seite wächst die Gefahr von Arthrose und Herzerkrankungen, wie nun das „New England Journal of Medicine“ berichtet.

In den US-Staaten New York und Maine denkt man daher schon länger darüber nach, eine Zuckersteuer zu erheben. So würde schon eine Steuer von 3 Cent auf den Liter Zuckergetränk zu Steuermehreinnahmen in Milliardenhöhe führen.
Denkbar wäre in diesem Zusammenhang sicherlich auch die Erhebung eines Fleischwursteuros, einer Grillpauschale, eines Toast- und Semmelcents. Bei genauerer Betrachtung könnte man wohl eine Vielzahl von Lebensmitteln mit einer Steuer belegen. Die Sahnesteuer wäre im Bereich des Möglichen, so wie die Butterbesteuerung.

Wie aber steht es um das Olivenöl? Wie um Käse, Fleisch und exotische Früchte? Wären hier nicht einer fiskalischen Diskriminierung von unschuldigen Lebensmitteln, auch wenn sie teilweise zu nichts anderem dienen, als bloßem Genuss nicht Tür und Tor geöffnet?

Lassen wir es lieber beim Alten. Auch wenn die Regelung eine gewisse Krisenfestigkeit verspricht: der Zucker würde bitter schmecken. Dann doch lieber sein Glas mit ungezuckertem Inhalt erheben.

Santé!

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